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De-minimis-Beihilfen
Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Der Wettbewerb im Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll nicht verfälscht werden. Daher sind staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Sie stellen für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz dar, die die Zuwendung nicht erhält.
